Stand Dezember 2022
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns der MedTec & Science GmbH, Maria-Merian-Str. 6, 85521 Ottobrunn und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch. Die Anzeigemöglichkeit in Englisch erfolgt nur als Hilfestellung.
Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.3 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen (z.B. über unser Online-Formular) und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen der im Angebot benannten Frist annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.
2. Leistung und Lieferung
2.1 Allgemein
Wir bieten Ihnen breites Sortiment im Bereich Medizintechnik an. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website.
2.2 Leistungserbringung
Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
2.3 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen Ihnen jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.
2.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen z.B. bei Pandemien und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
2.5 Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.
2.6 Annahmeverzug
Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
2.7 Leistungszeit
Grundsätzlich werden die Liefer- bzw. Leistungszeiten individuell mit Ihnen vereinbart und sind dem Angebot zu entnehmen. Vor der Lieferung bzw. Leistung müssen alle für den Auftrag relevanten Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sein. Bei der Vereinbarung von Vorkasse bedarf es der vorherigen Zahlung. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so verlängert sich die Leistungs- bzw. Lieferfrist entsprechend.
Soweit daher nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Leistung/Lieferung durch uns innerhalb von 5 Tagen. Der Fristbeginn für die Leistung/Lieferung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder bei Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauffolgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Leistungsort/Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.
3. Zahlung
3.1 Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird oder die Lieferung frei Haus erfolgt. Bei einer frei Haus Lieferung haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass eine Anlieferung vor Ort problemlos möglich ist (z.B. Zutritt zu den jeweiligen Räumlichkeiten/Ablageorten; Hilfspersonal zur Entgegennahme der Waren vorhanden). Sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir uns vor, die uns hierbei entstandenen Kosten gegen Sie geltend zu machen. Sofern Sonderverpackungen gewünscht werden, sind diese von Ihnen separat zu vergüten.
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug zu zahlen und nach Rechnungsstellung fällig. Skonto kann nur durch vorherige Vereinbarung gewährt werden.
3.2 Lagerkosten
Soweit sich der Versand bzw. die Zustellung der Ware auf Ihren Wunsch verzögert, behalten wir uns vor, Ihnen die hierbei entstehenden Kosten (insbesondere Lagerkosten) in Rechnung zu stellen.
3.3 Zahlungsverzug
Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.4 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.
4. Ihre Verantwortlichkeit
4.1 Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.
4.2 Freistellung
Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
4.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.
4.4 Ihre Angaben
Wir führen Ihren Auftrag stets nach Ihren Angaben aus, prüfen diesen jedoch nicht auf Ihren jeweiligen Anwendungswunsch. Sie haben uns vor der Auftragsdurchführung alle für Ihren Auftrag ggf. notwendigen Informationen (z.B. sämtliche relevanten Daten) mitzuteilen bzw. zu übermitteln, da wir ansonsten ggf. nicht mit unserer Leistung beginnen können. Verzögerungen, die auf eine unterbliebene Mitwirkung Ihrerseits zurückzuführen sind, haben wir nicht zu vertreten. Wir behalten uns in diesem Fall vor, den uns hierbei entstandenen Verzögerungsschaden bzw. die Zusatzkosten geltend zu machen.
4.5 Anleitungen/Hinweise
Sie haben die ggf. zur Verfügung gestellten Anleitungen/Hinweise zur Lagerung und Handhabe der Waren stets zu beachten. Wir können daher nicht für Ihr fehlerhaftes Verhalten verantwortlich gemacht werden.
4.6 Geheimhaltung
Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die als solche vertraulichen Informationen bezeichnet bzw. gekennzeichnet wurden, geheim zu halten. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Wir verpflichten uns hierzu ebenfalls, soweit der Auftrag nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt. Es ist uns z.B. ausdrücklich erlaubt, die uns anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen (insbesondere Zahlungsdaten). Im Rahmen eines Rechtsstreites sind wir zur Wahrung unserer Interessen auch ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, Ihre Informationen preiszugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Allgemein
Die von uns gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhalten, an uns ab. Sie sind, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die Ihnen unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
5.2 Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall.
5.3 Weiterveräußerung
Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
5.4 Umbildung, Be- und Verarbeitung
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie erfolgt stets namens und im Auftrag von uns. In diesem Fall setzt sich Ihr Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahren. Zur Sicherung der Forderungen gegen Sie treten Sie auch solche Forderungen an uns ab, die Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5.5 Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.
5.6 Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, sind wir auf Ihr Verlangen hin zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
6. Gewährleistung beim Kaufvertrag
6.1 Allgemein
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht.
6.2 Gewährleistungsanspruch
Im Falle eines Mangels leisten wir nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf Sie über. Sie müssen offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.3 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.
6.4 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.
6.5 Verjährung
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
6.6 Nichtbestehen des Gewährleistungsrechts
Ein Gewährleistungsanspruch ist insbesondere in folgenden Fällen nicht gegeben, soweit der gerügte Mangel bedingt ist durch:
- Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung / Platzierung der Waren
- Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel für die Waren
- äußeres Einwirken durch Umwelteinflüsse auf die Waren, die für die Waren nicht typisch sind
- rohmaterialbedingtes Altern der Waren
7. Nutzungs- und Urheberrecht
An Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Preislisten, Modellen, Formen, Vorrichtungen und sonstigen Unterlagen, einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien, die durch uns erstellt wurden bzw. die Sie von uns erhalten, haben wir das ausschließliche Nutzungsrecht bzw. das Urheberrecht. Diese dürfen Dritten ohne unsere Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.
8. Referenzrecht
Wir räumen uns das Recht ein, Sie als Referenz zu benennen. Hiergegen steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu.
9. Haftung
9.1 Auskünfte
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der von uns verkauften Waren sowie die Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Es gilt auch insoweit der Haftungsausschluss und -vorbehalt aus den nachfolgenden Regelungen. Sie haben jedoch stets selbst dafür Sorge zu tragen, dass Sie sich vor einer Bestellung informieren und kontrollieren, ob die Ware für Ihr geplantes Vorhaben geeignet ist.
9.2 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz sowie für grobe Fahrlässigkeit und soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, auch für leichte Fahrlässigkeit. Hierbei beschränkt sich die Haftung für grobe sowie leichte Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 9.3 Haftungsvorbehalt Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
10.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
10.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.